Kopftuchstreit bei Drogeriemarkt endet mit einem Vergleich
32-jährige muslimische Verkäuferin und Drogeriemarktkette Müller haben sich geeinigt - Anwälte vereinbarten Stillschweigen
Von Alexander Albrecht
Heidelberg/Wiesloch. Darf ein Unternehmen einer Muslima verbieten, während der Arbeit ein islamisches Kopftuch zu tragen? Diese Frage bleibt ungeklärt - zumindest, was einen Fall aus der Region angeht. Eine 32-Jährige hatte gegen die Drogeriemarktkette Müller geklagt. Die zweifache Mutter wollte im Anschluss an die Elternzeit Ende Dezember 2016 an ihren
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