"Es kommt auf den Einzelfall an"
Arbeitsrechtler Thomas Färber zum Kopftuchstreit
Heidelberg. (lsw) Darf die Kundenberaterin der Drogeriemarktkette Müller ein Kopftuch tragen? "Es dürfen zwischen den jeweiligen religiösen Symbolen keine Unterschiede gemacht werden", sagt der Arbeitsrechtsexperte Thomas Färber im Interview. Der Jurist arbeitet in einer Kanzlei im hessischen Bad Homburg und berät sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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