Mannheim

CDU-Politiker Löbel bot seinem Mieter 5000 Euro Entschädigung an

Doch der Mann lehnte ab. Runde zwei im Rechtsstreit, bei dem der Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

14.10.2020 UPDATE: 15.10.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden
CDU-Bundestagsabgeordneter Nikolas Löbel (rechts) und sein Anwalt Claudius Kranz im Landgericht. Foto: Gerold

Von Olivia Kaiser

Mannheim. Es ist eine vertrackte Sache: Am liebsten würde Walter K. (Name von der Redaktion geändert) wieder in seine alte Wohnung in der Neckarstadt-Ost zurückkehren. Doch dort leben mittlerweile vier Studierende. Und die haben ordnungsgemäße Mietverträge mit dem Hausbesitzer Nikolas Löbel abgeschlossen. Selbst wenn das Berufungsverfahren, das am Mittwoch vor dem Mannheimer Landgericht eröffnet wurde, zu seinen Gunsten ausgeht, kann Walter K. wohl kaum am 1. November in seine Wohnung zurück. Das gab die Vorsitzende Richterin Karin Hark zu bedenken.

Die Berufung ist das nächste Kapitel einer Geschichte, die momentan in Mannheim für reichlich Aufsehen sorgt. Der beklagte Hausbesitzer Nikolas Löbel ist CDU-Bundestagsabgeordneter und muss sich neben dem Rechtsstreit mit seinem Mieter auch gegen Vorwürfe der Vorteilsnahme rechtfertigen.

Löbel kaufte im Juli 2019 das Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen, von denen drei vermietet waren. Ein Mieter ist der 66-jährige Walter K., der bereits seit 1986 in dem Haus lebt. Während der Sanierungsphase brachte Löbel ihn und einen anderen Mieter in sogenannten Drehscheiben-Wohnungen der städtischen Tochtergesellschaft GBG unter. Walter K. war der Auffassung, dass er nach der Sanierung seine Wohnung wieder beziehen kann. Er gab seinem Vermieter einen Schlüsselsatz, behielt aber auch einen für sich.

Kurze Zeit später, am 29. Januar, kündigte Löbel dem Mann fristlos und ließ sämtliche Schlosser austauschen. Daraufhin reichte der 66-Jährige Prozesskostenhilfe für eine Klage ein. Er will die außerordentliche Kündigung nicht hinnehmen und seine alte Wohnung behalten. Es kam zu zwei unabhängigen Verfahren vor dem Amtsgericht: Einmal geht es um die Rechtmäßigkeit der Kündigung – das Verfahren läuft noch. Im zweiten erging am 7. August das Urteil, das dem Antrag auf einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Wohnung und der Schlüssel stattgab.

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Dagegen legten Nikolas Löbel und sein Anwalt, CDU-Stadtrat und Fraktionschef Claudius Kranz, am 4. September Berufung ein. Die Kammer teilte vorerst die Auffassung des Amtsgerichts, dass der Kläger die Wohnung nur geräumt habe, weil er überzeugt war, dass er nach der Sanierung wieder zurückkehren kann. Das zeige auch die Tatsache, dass er die Schlüssel und somit die "Sachherrschaft" behalten habe, so Karin Hark. Nikolas Löbel habe in "verbotener Eigenmacht" gehandelt. Die endgültige Entscheidung der Kammer wird aber erst am 28. Oktober verkündet.

Trotz des Rechtsstreits hat Löbel die Wohnung von Walter K. zum 1. August an drei Studierende vermietet. Mittlerweile ist noch ein weiterer Student eingezogen. "Mein Mandant ist mit dem Haus verwurzelt und will es nicht verlassen", erklärte Anwältin Eva Schlegel-Knödler. Im Sommer habe noch die Möglichkeit bestanden, eine andere Wohnung im Haus zu beziehen, doch jetzt sei alles vermietet. "Ich bin am 1. November wohnungslos", sagte Walter K., der sein Übergangsquartier zum Monatsende verlassen muss.

Karin Hark regte aufgrund der Situation einen Vergleich an. Man habe dem Kläger eine finanzielle Entschädigung von 5000 Euro angeboten, erklärte Claudius Kranz. Walter K. habe aber abgelehnt. "Das kann man nachvollziehen, das ist nicht akzeptabel", erklärte die Richterin. Eva Schlegel-Knödler signalisierte indes, dass ihr Mandant von einem Vergleich nicht viel hält.

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