Mannheim

Bewährungsstrafe für Ex-Vorstände im Hess-Prozess (Update)

Die beiden Vorstände hatten die Bilanzen des Unternehmens für den Börsengang um Millionenbeträge geschönt.

07.10.2020 UPDATE: 26.05.2021 16:41 Uhr 6 Minuten, 47 Sekunden

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Mannheim. (dpa) Weil sie die Bilanzen der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG um Millionenbeträge geschönt haben, sind zwei Ex-Vorstände des Unternehmens zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Grund für die Taten sei der im Jahr 2012 bevorstehende Börsengang des Unternehmens gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Ratzel am Mittwoch bei seiner Urteilsbegründung.

Die Kammer verurteilte den ehemaligen Finanzvorstand des inzwischen insolventen Lichtspezialisten aus Villingen-Schwenningen zu einer Strafe von 17 Monaten auf Bewährung. Der ehemalige Geschäftsführer erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Die Richter sprachen die Ex-Vorstände wegen der unrichtigen Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch, Verletzung der Buchführungspflicht, Untreue sowie Kapitalmarkt- und Kreditbetrugs schuldig.

In dem Wirtschaftsstrafverfahren hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Vergangenheit Gespräche über die Höhe des Strafmaßes geführt. Der Prozess hatte im Oktober 2020 begonnen. Wirtschaftskriminalität in Baden landet zentral am Landgericht Mannheim. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig 

Update: Mittwoch, 26. Mai 2021, 16.41 Uhr


Einigung im Hess-Prozess

Mannheim. (dpa) Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG haben die beiden angeklagten Ex-Vorstände einen Verständigungsvorschlag des Landgerichts Mannheim angenommen. Auch hat die Staatsanwaltschaft Mannheim am Mittwoch einer Verständigung zugestimmt. Der vom Gericht vergangene Woche unterbreitete Vorschlag sieht ein Geständnis zu einem Teil der Anklagepunkte und jeweils Bewährungsstrafen vor. Gleichzeitig sollen mehrere Anklagepunkte fallengelassen werden.

Die Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen in den Jahren 2011 und 2012 laut Anklage (Aktenzeichen: 25KLs 635 Js 1962/13) vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch.

Im Falle einer erfolgreichen Verständigung würde der Vorwurf der Marktmanipulation fallen, außerdem teilweise die Anklage wegen unrichtiger Darstellung sowie der Untreue. Trotz der nun angenommenen Verständigung in dem seit Oktober laufenden Prozess um dubiose Kreislaufgeschäfte wird zunächst weiterverhandelt. Wie der Vorsitzende Richter sagte, würde eine Verständigung obsolet, kämen im Nachhinein belastende Fakten ans Licht.

Die Vernehmung eines früheren Mitarbeiters vor dem Landgericht Mannheim bot am Mittwoch Einblicke in das Geschäftsgebaren der Hess AG. Der 61 Jahre alte Diplom-Ökonom und Speditionskaufmann war seit Anfang der 2000er Jahre etwa für Betriebsabrechnungen, aber auch für die Verschmelzung der drei Bereiche Leuchtenfertigung, Gießerei und Stahlbau zuständig. Bei seiner Aussage beschrieb der Zeuge ein Unternehmen, das zeitweise von Überforderung und gleichzeitiger Überschätzung eigener Möglichkeiten geprägt war: "Das Ganze war eine Nummer zu groß."

Mit der Zeit seien immer mehr Projekte, etwa die Gründung verschiedener Gesellschaften und Umstrukturierungen, zu bewältigen gewesen. "Es wurde einfach immer komplizierter", sagte der Zeuge. Irgendwann habe man den Überblick verloren. Aus Verzweiflung habe man Probleme auf eine Weise bewältigt, wie man dies heute nicht mehr in Erwägung ziehen würde.

Update: Mittwoch, 7. April 2021, 20.07 Uhr


Landgericht präsentiert Vorschlag für Einigung im Hess-Prozess

Der Vorschlag sieht ein Geständnis zu den noch verbliebenen Anklagepunkten und jeweils Bewährungsstrafen vor.

Mannheim. (dpa) Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG rückt eine Verständigung immer näher. Das Landgericht Mannheim präsentierte am Mittwoch einen Vorschlag für das Strafmaß der beiden Ex-Chefs des Unternehmens. Er sieht ein Geständnis zu den noch verbliebenen Anklagepunkten und jeweils Bewährungsstrafen vor, wie der Anwalt eines der beiden ehemaligen Manager, Mark Stöhr, mittteilte. Für seinen Mandanten bedeute das sieben bis elf Monate, wobei vier Monate als bereits vollstreckt gelten, für den anderen Angeklagten liege das Strafmaß etwas höher, aber es sei ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt samt Anrechnung vier vollstreckter Monate. Er könne damit leben, sagte Stöhr. Er gehe davon aus, dass die Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zustande komme.

Die zwei Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen 2011 und 2012 laut Anklage (Az: 25KLs 635 Js 1962/13) vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben. Die Vorwürfe lauten gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch. Das Gericht beabsichtigt, mehrere Anklagepunkte fallenlassen. Dafür werde sein Mandant einräumen, gegen Regeln verstoßen zu haben, sagte Stöhr. Er habe dies aber nicht gewollt, sondern billigend in Kauf genommen.

Auch im Fall einer Verständigung in dem seit Anfang Oktober 2021 laufenden Mammutprozess um dubiose Kreislaufgeschäfte wird am kommenden Mittwoch nach Stöhrs Worten noch weiterverhandelt.

Update: Mittwoch, 31. März 2021, 17.01 Uhr


Gelingt Einigung im Mannheimer Hess-Prozess?

Der Mammutprozess um den Leuchtmittelhersteller Hess und seine unter anderem wegen Kreditbetrugs angeklagten Ex-Chefs könnte in die letzte Runde gehen. Ob diesmal eine Einigung gelingt?

Mannheim. (dpa) Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG soll am morgigen Mittwoch weiter an einer Verständigung gefeilt werden. Knackpunkt war zuletzt das Strafmaß für die beiden ehemaligen Chefs, denen vor dem Landgericht Mannheim unter anderem Marktmanipulation und Kreditbetrug vorgeworfen wird. Die von ihm für seinen Mandanten ursprünglich angestrebte Geldstrafe sei den Richtern zu wenig, hatte der Anwalt eines Angeklagten gesagt. Eine Freiheitsstrafe von sieben bis elf Monaten zur Bewährung, wie sie sich das Gericht vorstelle, sei ihm allerdings zu hoch. Er visiere sechs Monate Bewährungsstrafe an.

Für den zweiten Angeklagten werde es wohl etwas höhere Strafen geben als für seinen Mandanten. Auch nach einer Verständigung werde weiterverhandelt, sagte der Verteidiger. Am Ende könnte das Gericht die überwiegende Zahl der Anklagepunkte fallenlassen. Dafür werde sein Mandant einräumen, gegen Regeln verstoßen zu haben; er habe dies aber nicht gewollt, sondern billigend in Kauf genommen. Die höchste zur Bewährung auszusetzende Strafdauer beträgt zwei Jahre.

Die zwei Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen 2011 und 2012 laut Anklage (Az: 25KLs 635 Js 1962/13) vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben. Die Vorwürfe lauten gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch.

Update: Dienstag, 30. März 2021, 18.45 Uhr


Einigung im Hess-Prozess in greifbarer Nähe 

Mannheim. (dpa) Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittellfirma Hess AG geht das Ringen um eine Einigung weiter. In der Hauptverhandlung wollen Mannheimer Landgericht, Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der beiden Ex-Manager zu einer Verständigung kommen. Zuletzt waren die Beteiligten nach Einschätzung eines Anwalts einer Einigug deutlich näher gekommen. So müsse jetzt noch das konkrete Strafmaß festgelegt werden.

Er gehe - wie auch vom Gericht signalisiert - höchstens von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung aus, so der Anwalt. Die höchste zur Bewährung auszusetzende Strafdauer betrage zwei Jahre.

Die zwei Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen 2011 und 2012 laut Anklage (Az: 25KLs 635 Js 1962/13) vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch vor. Das Verfahren gegen einen dritten Mann wegen Unterstützung ist eingestellt worden.

Nach den bisherigen Einlassungen stellten sich einige der Anklagepunkte mittlerweile in einem anderen Licht dar, wie der Richter gesagt hatte. Daher sei eine Verfahrenseinstellung diesbezüglich möglich.

Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagte und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen. Grundsätzlich sollte ein Geständnis Teil einer Einigung sein.

Update: Donnerstag, 25. März 2021, 8.45 Uhr


Hauptangeklagter im Hess-Prozess weist Vorwürfe zurück

Für den geplanten Börsengang 2012 wird Ex-Vorständen Bilanz-Fälschung und Kreditbetrug in Millionenhöhe vorgeworfen - Zahlreiche Verhandlungstage sind angesetzt

Mannheim. (dpa/lsw) Einer der beiden Ex-Vorstände der früheren Hess AG hat vor dem Landgericht Mannheim den Vorwurf der Bilanzmanipulation zurückgewiesen. Die Anklage wirft ihm, dem anderen ehemaligen Vorstand und einer weiteren Führungskraft vor, vor einem Börsengang mit Scheinrechnungen Umsatz und Ertrag des Lichttechnik-Herstellers künstlich erhöht zu haben.

Strittig ist vor allem die Handhabung der Entwicklungskosten. "Die Abrechnung von Entwicklungskosten war zulässig und mit unseren Beratern abgestimmt", sagte der ehemalige Hess-Co-Chef am Mittwoch. Die Entwicklungskosten seien als Vermögenswert in der Bilanz des Lichtspezialisten in Villingen-Schwenningen ausgewiesen gewesen. Von Scheinrechnungen könne keine Rede sein.

Zuvor berichtete er vor der Großen Wirtschaftskammer von den hohen Entwicklungskosten für die Produkte - von Bodenstrahlern über Architekturbeleuchtung bis hin zu Straßenlaternen. Diese hätten sich vor allem wegen des Technologiewandels von Glühbirne zu LED erhöht.

Den beiden Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch vor. Der dritte Angeklagte soll die beiden unterstützt haben. Die Große Wirtschaftskammer hat zahlreiche Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

Update: Mittwoch, 14. Oktober 2020, 14.44 Uhr


Mannheim. (dpa/lsw) Mit einem Geflecht verbundener Unternehmen, die sich gegenseitig Scheinrechnungen zuschoben, sollen zwei Ex-Vorstände laut einer Anklage die Schieflage des Leuchtenherstellers Hess AG verschleiert haben. Zwei Stunden brauchte die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim, um die aus ihrer Sicht rechtswidrigen Kreislaufgeschäfte zu beleuchten. Zu dem komplexen System des Finanzflusses für nicht erbrachte Leistungen des inzwischen insolventen Unternehmens in Villingen-Schwenningen gehörte auch die Gründung von Gesellschaften in den USA, China und Katar.

Das Ziel der mutmaßlichen Bilanzmanipulation der beiden Beschuldigten war, mehr Umsätze zu generieren und Erträge zu erhöhen, vor allem mit Blick auf den geplanten Börsengang des Familienunternehmens Ende 2012. Die Bilanz 2011 und die Konzernzwischenbilanzen 2012 hätten eigentlich rote Zahlen ausweisen müssen, wenn die Vorstände nicht die Scheingeschäfte getätigt hätten, wie die Vertreter der Anklage ausführten. Damit wäre der Börsengang bedroht gewesen. Beim Jahresabschluss 2011 wurden die Umsätze demnach um 8,7 Millionen Euro und die Erträge um 4,7 Millionen Euro künstlich erhöht.

Mittels falscher Angaben meinten die damaligen Manager laut Anklage, den Emissionspreis der Hess-Aktie in die Höhe treiben zu können. Um den Kurs der nicht im erwarteten Maß beliebten Aktie zu stützen, sollen sie später selbst Papiere erworben haben. Wenige Monate nach dem Börsengang war die Firma, die etwa Straßenlaternen produzierte, zahlungsunfähig und musste Insolvenz beantragen.

Den beiden Hauptangeklagten wird gemeinschaftliche Verletzung der ordentlichen Buchführungspflicht, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch vorgeworfen. Ein dritter Angeklagter soll die beiden anderen unterstützt haben. Den beiden ehemaligen Vorständen wird außerdem Kreditbetrug bei drei Banken in Millionenhöhe vorgeworfen. Das Strafmaß liegt in den Anklagepunkten jeweils zwischen einer Geldbuße und fünf Jahren Haft.

Einer der Hauptangeklagten, ein Bankfachwirt Anfang 50, gab Schulden von 700 000 Euro aus einer Bürgschaft für die Hess AG an. Der Ex-Finanzvorstand hat nach eigenen Worten eine Leidenschaft für diese "wunderschöne Firma" entwickelt. Der mutmaßliche Helfer ist nach eigenen Worten mit Forderungen aus der Insolvenz von 120 000 Euro konfrontiert. Zu den Vorwürfen haben sich die Angeklagten noch nicht geäußert.

Die Große Strafkammer hat zahlreiche Verhandlungstage bis Ende März angesetzt (Az: 25KLs 635 Js 1962/13). Insgesamt sind die Unterlagen zu dem Fall in 155 Aktenordnern gesammelt. Den großen zeitlichen Abstand zwischen den Taten, der Erhebung der Anklage 2015 und dem Prozess erklärt das Gericht mit vorrangigeren Fällen. Wirtschaftskriminalität in Baden landet zentral am Landgericht Mannheim.

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