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Technoseum muss "freie Mitarbeiter" sozialversichern und künftig fest einstellen

Gerichtsurteil mit teuren Konsequenzen : Das Technoseum muss seine "freien Mitarbeiter" sozialversichern und künftig nach Tarifvertrag fest einstellen

14.11.2013 UPDATE: 14.11.2013 05:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Das Technoseum beschäftigte einige Dutzend freie Mitarbeiter, meist als Museumsführer. Laut Urteil des Sozialgerichts müssen diese eine Festanstellung bekommen. Foto: vaf
Von Jan Millenet

Mannheim. Das Technoseum zieht die Konsequenzen aus dem jüngsten Urteil des Sozialgerichts und wird Stellen für fest angestellte Mitarbeiter schaffen. Das kündigte Museumsdirektor Hartwig Lüdtke gestern an. Die Entscheidung des Mannheimer Arbeitsgerichts dürfte auch für andere Museen in Deutschland Auswirkungen haben. Doch von Anfang an:

Für insgesamt 87 angeblich freie

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