Schlappe für Gegner der Mannheimer Bundesgartenschau

Zwei Mannheimer haben erfolglos vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bürgerentscheid geklagt - Sie warfen der Stadt Beeinflussung vor

18.12.2015 UPDATE: 19.12.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 37 Sekunden

Warten auf das Ergebnis: Der Bürgerentscheid fiel im September 2013 mit 50,7 Prozent der Stimmen sehr knapp für die Buga aus. Foto: vaf

Von Julie Dutkowski

War die Abstimmung rechtswidrig, weil in den Wahllokalen die Broschüre der Stadt auslag, in der für die Buga geworben wurde? Kann man einen Bürgerentscheid überhaupt anfechten? Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat jetzt die Antworten auf diese Fragen gegeben und die Klage zweier Mannheimer abgewiesen. Diese hielten den Bürgerentscheid zur Bundesgartenschau 2023 vom 22. September 2013 für ungültig. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Kläger aus der Bürgerinitiative "Mannheim 23 - Keine Buga 2023" hatten erreichen wollen, dass der Bürgerentscheid zudem wiederholt wird. Eine Entscheidung war eigentlich erst nach Weihnachten erwartet worden.

Wie das Gericht mitteilte, war die Klage schon deshalb unzulässig, weil die Rechtsordnung die Anfechtung eines Bürgerentscheids nicht vorsieht und die Kläger nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht hatten, sondern als Sachwalter fremder Rechte aufgetreten sind.

Hintergrund

Der Bürgerentscheid

Über die Buga wurde am 22. September 2013 parallel zur Bundestagswahl abgestimmt. Folgende Frage wurde gestellt: "Soll Mannheim zur nachhaltigen Entwicklung eines Grünzugs Nordost im Jahr 2023 eine Bundesgartenschau durchführen, die

[+] Lesen Sie mehr

Der Bürgerentscheid

Über die Buga wurde am 22. September 2013 parallel zur Bundestagswahl abgestimmt. Folgende Frage wurde gestellt: "Soll Mannheim zur nachhaltigen Entwicklung eines Grünzugs Nordost im Jahr 2023 eine Bundesgartenschau durchführen, die überwiegend auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Kaserne und unter Einbeziehung einer maximal 16 Hektar großen Teilfläche der Feudenheimer Au unter Beibehaltung ihres Status als Landschaftsschutzgebiet stattfindet?" dut

[-] Weniger anzeigen

Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts begründete das Urteil auch damit, dass ein Bürgerentscheid rechtlich wie ein Gemeinderatsbeschluss zu behandeln und daher mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt ist, der angefochten werden könne. Das Verwaltungsgericht könne einen Bürgerentscheid nicht für ungültig erklären, da "das Ergebnis eines Bürgerentscheids kein Rechtsverhältnis zwischen den abstimmungsberechtigten Bürgern und der Gemeinde begründet ", so das Karlsruher Gericht.

Der Entscheid vom September 2013 zeigte, dass die Mannheimer Bevölkerung gespalten war. Nur mit 2000 Stimmen Vorsprung entschieden die Befürworter die Abstimmung für sich - und zwar mit 50,7 zu 49,3 Prozent. Die Gegner kritisieren bis heute den Wahlkampf, den die Stadt geführt habe. In den Wahllokalen hätten "stapelweise" kommunale Broschüren ausgelegen, die Wahlhelfer an die Wähler verteilt hätten. Der Anwalt der Kläger, Uwe Lipinski, sprach von "massiver Beeinflussung" der Wähler.

Auch interessant
: Bundesgartenschau: In Heilbronn läuft es viel besser als in Mannheim
: Mannheimer Bundesgartenschau droht das Aus - Aubuckel-Straße bleibt
: Die Buga erreicht die Herzen nicht: Warum es das Großprojekt so schwer hat
: Mannheimer Buga-Pläne sind wieder völlig offen
: Steht die Buga in Mannheim auf der Kippe?

Die Kläger warfen der Stadt vor, sie habe gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsverbot verstoßen, es habe eine unzulässige Beeinflussung bei der Briefabstimmung gegeben, die Fragestellung sei unsachlich und tendenziös. Zudem sei die Abstimmungsfreiheit sowohl durch den Inhalt als auch durch die Auslegung der amtlichen Broschüre in den Abstimmungskabinen verletzt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kläger können dagegen Berufung beim Verwaltungsgerichtshof beantragen.

Der Umstand, dass die Aubuckelstraße, die das geplante Buga-Gelände zwischen Spinelli-Kaserne und Feudenheimer Au durchschneidet, nicht verlegt wird, konnte die Kläger nicht umstimmen. Jetzt ist wieder völlig offen, in welcher Form eine Buga 2023 stattfindet. Auch ein Ausstieg wäre möglich. Allerdings erst Ende September 2016 - wenn der Bürgerentscheid nicht mehr bindend ist. Die Stadt hat jedoch mit der Buga-Gesellschaft einen Vertrag abgeschlossen. Wenn sie diesen kündigt, müsste sie eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Millionen Euro zahlen.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.