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Erweiterung des Mannheimer Kohlekraftwerkes ist rechtens

Im Streit um eine Erweiterung des Mannheimer Kohlekraftwerks hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revision des BUND zurückgewiesen.

24.10.2013 UPDATE: 24.10.2013 19:36 Uhr 37 Sekunden
Mannheim/Stuttgart (dpa) - Im Streit um eine Erweiterung des Mannheimer Kohlekraftwerks hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revision des BUND zurückgewiesen. Umweltverbände könnten mit der Verbandsklage nur die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend machen, die dem Umweltschutz dienen, teilte das Gericht mit. Das Recht auf eine vollumfängliche Prüfung eines Genehmigungsbescheids
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