Kein Aufschub für Räumung des "Gasthaus zum Klosterhof"
Gericht lehnte Antrag der Gastronomiepächter ab - Aber die Mönche müssen 70.000 Euro hinterlegen
Von Steffen Blatt
Heidelberg. Das "Gasthaus zum Klosterhof" kann geräumt werden. Die Pächter sind mit ihrem Antrag auf Aufschub vor Gericht gescheitert. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe jetzt mit. Damit könnte der jetzige Gastronomie-Betrieb bald der Vergangenheit angehören. Allerdings müssen die Benediktiner der Abtei Stift Neuburg eine Sicherheitsleistung in Höhe von
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