Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Leimen/Heidelberg. (luw) Ein 38-jähriger Leimener ist am Donnerstag unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich im April 2019 über den Handynachrichtendienst Whatsapp mit einem damals 13-jährigen Mädchen in Leipzig für Sex verabredet.
In Fußfessel betrat der bereits in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte den Saal im Heidelberger Landgericht. In der Urteilsbegründung fasste der Vorsitzende Richter André Merz die Taten und deren Vorgeschichte zusammen. Der vom 15. bis zum 19. Lebensjahr in Jugendhilfeeinrichtungen untergebrachte Angeklagte war demnach bereits in den Jahren vor der Tat "in zahlreichen Whatsapp-Gruppen" aktiv, in denen kinderpornografische Inhalte ausgetauscht wurden. Schon 2016 war der Leimener wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Teil des jüngsten Urteils ist auch die Verbreitung einschlägiger Bilder und Videos.
In einer Whatsapp-Gruppe, in der es dem Titel nach um sadomasochistische Inhalte ging, lernte er das Mädchen kennen. Dieses war damals erst zwölf Jahre alt. "Sie hat sich bereits seit dem elften Lebensjahr in entsprechenden Foren bewegt und sich dort freizügig und selbstbewusst gezeigt", erklärte Merz. Im Nachrichtenaustausch mit dem Angeklagten habe das Mädchen angegeben, älter als 14 Jahre zu sein. Deswegen wurde ein erstes Treffen der beiden mit "einvernehmlichen sexuellen Handlungen" dem Richter zufolge nicht mit in die Anklage aufgenommen. Beim zweiten Treffen im April 2019 allerdings sei dem Angeklagten das tatsächliche Alter bekannt gewesen. Mit den sexuellen Handlungen sei da bereits begonnen worden, als das Mädchen gemerkt habe, dass es diese nicht wolle. Als sie sich auch körperlich wehrte, habe der Angeklagte sie gehen lassen.
Dank eines "anonymen Hinweises" habe die Polizei die Ermittlungen zu einer der Whatsapp-Gruppen aufgenommen und sei so auf die Spur des Angeklagten gekommen. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden demnach mehrere Datenträger beschlagnahmt, auf denen auch kinderpornografische Fotos und Videos zu finden waren. Zudem wurde dem 38-Jährigen nachgewiesen, dass er derartiges Material auch per Internet für andere zur Verfügung gestellt hatte.
Als strafmildernd wertete das Gericht das "vollumfängliche Geständnis" des Angeklagten, das dem Mädchen eine psychologisch schwer zu verkraftende Vernehmung erspart habe. Dieses habe zuvor bei der Polizei zur Tat teils "unterschiedliche Angaben" gemacht. Merz verdeutlichte abschließend mit Blick auf das Alter des Opfers und des einvernehmlichen Charakters der Treffen: "Kinder sind eben nicht in der Lage, im Alter von zwölf oder 13 Jahren eine eigene Entscheidung zum Thema Sexualität zu fällen." Die Grenze müsse dabei der Erwachsene ziehen, was der Angeklagte nicht getan habe. Ein Sachverständiger attestierte diesem keine "Kernpädophilie", dennoch hält das Gericht eine entsprechende Therapie während der Haft für "sinnvoll".
Update: Mittwoch, 24. Februar 2021, 18.46 Uhr