Kein Schmerzensgeld im Brustimplantate-Skandal
Weltweit waren Hunderttausende Frauen von dem Skandal, der 2010 aufflog, betroffen
Heidelberg. (dpa-lsw) Im Skandal um Brustimplantate hat das Landgericht Heidelberg die Klagen von vier Frauen auf Schmerzensgeld abgewiesen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatten die Klägerinnen zwischen 45.000 und 50.000 Euro vom TÜV Rheinland und einer französischen Haftpflichtversicherung verlangt. Die Frauen hatten sich zwischen 2001 und 2010 in Heidelberger Kliniken
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