Die Stadt soll einen Erbpachtvertrag für die Vereinsgaststätte sowie einen Nutzungsvertrag für Fußball- und Wohnmobilstellplatz mit dem FC Hirschhorn abschließen. Das empfiehlt der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss den Stadtverordneten. Foto: Marcus Deschner
Von Marcus Deschner
Hirschhorn. Einmütig empfiehlt der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss der Stadtverordnetenversammlung einen Erbpachtvertrag über ein Vereinsgelände sowie einen Nutzungsvertrag für die Sportanlagen mit dem FC 1909 Hirschhorn abzuschließen.
Keinen Beschluss fasste man hingegen zur zweiten Änderungssatzung zur Gebührenordnung fürs Nutzen der Sporthalle und der Sportplätze. Denn dabei bestehe noch Klärungsbedarf, der bis zur nächsten StaVo-Sitzung abgearbeitet sein soll. Das Gesamtpaket war Gegenstand der Beratungen in der jüngsten Sitzung des Gremiums in der Mark-Twain-Stube.
Verwunderung herrschte bei manchem Ausschussmitglied, dass sich dazu niemand vom FC Hirschhorn im Saal blicken ließ. Zwei städtische Grundstücke, die der Traditionsverein nutzt, befinden sich auf dem Neckarufergelände. Zum einen der Trainings- und Fußballplatz sowie Wohnmobilstellplatz, zum anderen das Vereinsheim. Wie in der Sitzung vorgetragen wurde, wurde für die Errichtung des Vereinsheims Ende März 1982 ein Pachtvertrag abgeschlossen.
Außerdem gebe es eine vom Dezember 1981 datierende Benutzungsordnung für die Sportplätze. Beide Verträge seien jedoch veraltet und daher "in einem langen Zeitraum" neu gefasst worden.
Mehrfach seien die Neufassungen in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des FC Hirschhorn sowie Politik und Verwaltung besprochen worden. Man habe dann die neuen Verträge sowohl dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, einem Rechtsanwalt und Notar, als auch dem Revisionsamt zur Stellungnahme zugesandt. Deren Anmerkungen habe man in die Verträge eingearbeitet.
Der Wohnmobilstellplatz ist bekanntermaßen durch den plötzlichen Tod des Betreibers Andreas Körber derzeit ohne Bewirtschaftung und daher geschlossen. Die in der Vergangenheit immer wieder angesprochenen Probleme mit der Abrechnung des Stroms auf den Grundstücken seien durch das Setzen neuer Zähler für die einzelnen Abrechnungsstellen mittlerweile gelöst. Es gebe nun separate Zähler für die Sportplatzpumpe, für die die Stadt aufkommen müsse, für den Wohnmobilstellplatz, was Sache des jeweiligen Pächters sei und für Vereinsheim und Gaststätte, was den FC betreffe. Dabei wurde deutlich, dass aus der Vergangenheit noch Forderungen der Stadt aus den Stromkostenabrechnungen der Vorjahre offen sind.
Diese seien teilweise strittig. Bei manchen drohe gar Verjährung. Sinn und Zweck des Erbpachtvertrags ist laut Bürgermeister Oliver Berthold, dass der FC Hirschhorn in die Lage versetzt wird, das Vereinsheim dauerhaft weiter betreiben und im Falle einer Kreditaufnahme das noch zu vermessende Grundstück auch mit einer Grundschuld belasten zu können. Etwa bei einer Erweiterung oder Sanierung des Gebäudes. Im Nutzungsvertrag hingegen seien alle Modalitäten inklusive der Rechte und Pflichten des FC Hirschhorn sowie der Stadt für die Nutzung des betroffenen Grundstücks geregelt. Beide Verträge sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. "Gibt es Gespräche mit Interessenten wegen des Weiterbetriebs der Gaststätte und des Wohnmobil-Stellplatzes?", wollte Harald Heiß (CDU) wissen.
"Derzeit reden wir nicht mit", war die Antwort von Oliver Berthold. Das sei Sache des FC. Aber sinnvoll sei es natürlich, Gaststätte und Stellplatz gemeinsam zu verpachten.