Plus Eberbach

Hundezwinger passt nicht ins Wohngebiet

Rat lehnt Bauantrag ab - Erhebliche Ruhestörung

09.10.2018 UPDATE: 10.10.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden

Zur Natur von Huskies wie von anderen Hunden gehört, dass sie auch dann bellen, wenn Menchen Ruhezeiten - etwa für Wohngebiete - vereinbart haben. Kann man daher einen Hundezwinger in einem Wohngebiet genehmigen? Das beriet der Bauausschuss. Foto: pa

Eberbach. (fhs) Kein Einvernehmen erhielt der Bauantrag eines Huskie-Hundehalters, der für vier dieser Tiere eine Hundezwinger im Wohngebiet am Karlstalweg errichten möchte. Der Entscheidung ging im Bauausschuss eine abwägende Debatte voraus.

Der Plan: Mitten im Wohngebiet soll ein vier mal acht Meter breiter Hundezwinger mit zwei Metern Höhe an der Talseite des

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.