Folgen für Eberbacher Pflegeheime sind nicht absehbar
Mitarbeiterinnen des Eberbacher Heimes "Lebensrad" über die Auswirkung des 2017 in Kraft getretenen Gesetzes
Von Hajo Eckert
Eberbach. Das neue Pflegestärkungsgesetz II trat am 1. Januar in Kraft. Änderungen beim Einstufungsverfahren in die neuen Pflegegrade und bei der Finanzierung eines Heimplatzes sind zwei Aspekte der Reform. Derzeit besteht eine Übergangsphase. Für die Heime sind die Folgen noch nicht abschätzbar. Bis Ende 2017 sind erste Erfahrungswerte zu erwarten. In einem Interview
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