Hintergrund Maske
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nach den Sommerferien für alle Schularten im Land – und zwar unabhängig von der Inzidenz in der Region. Ausnahmen gibt es beispielsweise im Sportunterricht, im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten, in Zwischen- und Abschlussprüfungen (sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird), bei der
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