Wenn der Chef den Mindestlohn prellt
Mehr Kontrollen im Neckar-Odenwald-Kreis gefordert - Hauptzollamt ermittelte 150-mal
Neckar-Odenwald-Kreis. Wenn der Chef den Mindestlohn prellt: Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus.
Die NGG verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+