Osterburken. Nachdem die Bahnstrecke zwischen Neudenau und Osterburken in das "Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes" aufgenommen und in einer Informationsveranstaltung im Juni in Osterburken bereits über die vor Ort förderfähigen Maßnahmen informiert worden ist, will die Stadtverwaltung Osterburken nun die Meinung der Bevölkerung einholen, zumal der Bau von Lärmschutzwänden einen erheblichen Eingriff ins Ortsbild bedeuten würden.
Seit 1999 wendet der Bund in diesem Programm erhebliche finanzielle Mittel zur Verbesserung des Lärmschutzes an stark befahrenen Bahnstrecken auf.
Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes. Im Rahmen dieses Programms werden aktive Lärmschutzmaßnahmen (wie Schallschutzwände) und passive Maßnahmen (wie Schallschutzfenster) gefördert. Welche Maßnahmen in Osterburken förderfähig sind, wurde in einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt, deren Ergebnisse in einer Bürgerversammlung im Juni in der Baulandhalle erläutert wurden.
Seitens der DB AG wurden seinerzeit Vorschläge unterbreitet, wie die Lärmsanierung durchgeführt werden könnte. Eine Variante sieht dabei vor, eine zwei bis drei Meter hohe Lärmschutzwand zu errichten, und zwar ab der Güterhallenstraße (Edeka) bis hin zum Sportplatzgelände beidseitig der Gleise mit zwei Metern Höhe und im Bereich des Netto-Marktes bis zum Ortsausgang Richtung Adelsheim mit drei Metern Höhe an den Gleisen auf der Seite Adelsheimer Straße. Die hoch absorbierenden Lärmschutzwände könnten mit Glaselementen aufgelockert werden.
Eine Schallschutzwand wäre mit erheblichen Eingriffen in das Ortsbild verbunden. Entsprechend wurden in bisherigen Meinungsäußerungen Bedenken geäußert, weil die ohnehin trennende Wirkung der Bahngleise durch eine Schutzwand so erheblich verschärft würde.
Wenn man diese optische Trennung vermeiden will, käme als zweite Variante nur die rein passive Lärmsanierung in Frage. Das heißt: Die Eigentümer der betroffenen Häuser müssten Schallschutzfenster einbauen lassen. Dafür würden sie vom Bund eine Förderung in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Allerdings erhalten nur diejenigen Hauseigentümer den Zuschuss, deren Häuser vor dem 1. April 1974 errichtet wurden bzw. die später errichtet wurden, aber im Geltungsbereich eines zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftigen Bebauungsplans liegen.
Aufgrund der erheblichen Eingriffe in das Ortsbild, die die Errichtung einer Lärmschutzwand mit sich bringen würde, und der sehr unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema möchte sich der Gemeinderat ein aussagekräftiges Meinungsbild der Bevölkerung verschaffen. Die Stadtverwaltung bittet daher die Bürger, ihre Meinung zum Thema per Mail an info@osterburken.de mitzuteilen.
Einen Überblick über die verschiedenen Varianten gibt es auf der Homepage der Stadt Osterburken (die Pläne befinden sich unter dem Menüpunkt "Neuigkeiten" und dem Stichwort "Lärmsanierung an Schienenwegen"). Weitergehende Fragen beantwortet das Bauamt, Tel. (0 62 91) 4 01-25 .