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Subunternehmer müssen Ungarn ordentlich entlohnen

Auch Subunternehmer müssen ungarische Arbeitnehmer ordentlich entlohnen. Das Arbeitsgericht hat in seiner gestrigen Sitzung ein zweites Versäumnisurteil gegen einen Subunternehmer aus Vöhringen erlassen.

05.11.2013 UPDATE: 05.11.2013 05:00 Uhr 45 Sekunden
Buchen/Mosbach. (Wd) Auch Subunternehmer müssen ungarische Arbeitnehmer ordentlich entlohnen. Das Arbeitsgericht hat in seiner gestrigen Sitzung ein zweites Versäumnisurteil gegen einen Subunternehmer aus Vöhringen erlassen. Damit erhalten zehn ungarische Arbeitnehmer, die ihren Chef auf vorenthaltenen Lohn verklagt hatten, entsprechende Ausgleichszahlungen.

Nachdem der Unternehmer erneut

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