Buchen. Am 3. Dezember 1983 wurde die Kreismülldeponie in Betrieb genommen. Mit dem Inkrafttreten des Landesabfallgesetzes (LafG) am 1. März 1972 ging die Beseitigungspflicht von Abfall in die Verantwortung der Landkreise über. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte jede Gemeinde eine eigene Mülldeponie, die unbeaufsichtigt war und zu der aller Müll hingebracht wurde. Insgesamt gab es in Baden-Württemberg
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