Internet-Mindestgeschwindigkeit kann eingefordert werden
Das "Recht auf schnelles Internet" ist zwar eher ein "Recht auf ein nicht so furchtbar lahmes Internet". Doch es kann inzwischen durchgesetzt werden. Allerdings müssen Betroffene Geduld haben.

Bonn/Berlin - Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet kann von sofort an rechtlich durchgesetzt werden. Die Verordnung der Bundesnetzagentur wurde am Freitag im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Juni in Kraft gesetzt.
Die Mindestvorgaben sehen vor, dass überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sein muss.
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