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Gericht: 1&1-Werbung "Das beste Netz" ist irreführend

Köln (dpa) - Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 darf nicht mit der Aussage "Das beste Netz gibt's bei 1&1" werben. Die Werbekampagne sei irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln.

27.09.2017 UPDATE: 27.09.2017 16:28 Uhr 36 Sekunden
Internetunternehmen 1&1
Ein Bürokomplex des Internetunternehmens 1&1 in Montabaur in Rheinland-Pfalz. Foto: Thomas Frey/dpa/Illustration

Köln (dpa) - Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 darf nicht mit der Aussage "Das beste Netz gibt's bei 1&1" werben. Die Werbekampagne sei irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln.

Mit der Einstweiligen Verfügung gab das Gericht einem Antrag der Deutschen Telekom statt. (Aktenzeichen 6 W 97/17)

Die beanstandete Werbung könne so verstanden werden, dass

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