Plus Empfehlung des EU-Gutachters

Kein übergeordneter Schutz der Familie bei Filesharing mehr?

Luxemburg (dpa) - Der Inhaber eines Internetanschlusses kann aus Sicht des zuständigen EU-Gutachters auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige Zugriff auf den Anschluss hatten.

07.06.2018 UPDATE: 07.06.2018 16:08 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: Geert Vanden Wijngaert/AP

Luxemburg (dpa) - Der Inhaber eines Internetanschlusses kann aus Sicht des zuständigen EU-Gutachters auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige Zugriff auf den Anschluss hatten.

Das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens dürfe nicht die Haftung für Urheberrechtsverletzungen aushebeln, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar am Europäischen Gerichtshof. Das

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