BGH urteilt gegen Wikimedia (Update)
Fotografierverbot ist trotz Ablauf des Urheberrechts rechtens

Das Ölgemälde mit dem Porträt Richard Wagners gehört zum Bestand des Museums. Es wurde abfotografiert und auf mehreren Wikipedia-Seiten veröffentlicht. Foto: Christen/rem
Mannheim. (dpa-lsw) Spricht ein Museum ein Fotografierverbot aus, dürfen Besucher keine eigenen Bilder von Gemälden aufnehmen und diese ins Internet stellen. Das hat der BGH am Donnerstag in einem Fall aus Mannheim entschieden. Ein Mann hatte im Jahr 2007 Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen.
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