Mannheim. Ein Kind, das mittels einer anonymen Samenspende gezeugt worden ist, hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das hat der Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 12 S 2935/11). Er wies damit die Berufung eines Kindes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurück. Die Mutter des Kindes hatte in der Hoffnung
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