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Warum die Angeklagten im NSU-Prozess reden - und warum jetzt

München (dpa) - Fünf Angeklagte gibt es im Münchner NSU-Prozess, aber nur zwei sitzen in Untersuchungshaft: die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihr mutmaßlicher Helfer Ralf Wohlleben. 

09.12.2015 UPDATE: 09.12.2015 08:31 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Zschäe und Ralf Wohlleben
Der Angeklagte Ralf Wohlleben sitzt zwischen Beate Zschäpe (r) und deren Anwältin Anja Sturm. Beide Angeklagten wollen nun ihr Schweigen brechen. Foto: Andreas Gebert/Archiv

München (dpa) - Fünf Angeklagte gibt es im Münchner NSU-Prozess, aber nur zwei sitzen in Untersuchungshaft: die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihr mutmaßlicher Helfer Ralf Wohlleben. 

Zschäpe ist als Mittäterin der überwiegend rassistisch motivierten Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen angeklagt, Wohlleben soll die wichtigste Mordwaffe organisiert haben.

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