Europas Asylpolitik: Das Dubliner Abkommen
Brüssel (dpa) - In der EU ist derjenige Staat, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt, für den Asylantrag verantwortlich. So legt es die Dublin-II-Verordnung seit 2003 für die EU sowie Norwegen, Island und die Schweiz fest.

Brüssel (dpa) - In der EU ist derjenige Staat, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt, für den Asylantrag verantwortlich. So legt es die Dublin-II-Verordnung seit 2003 für die EU sowie Norwegen, Island und die Schweiz fest.
Inzwischen gilt die Dublin-III-Verordnung, die 2013 in Kraft trat. Reist ein Flüchtling illegal weiter und stellt seinen Antrag in einem anderen
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