Plus

Europas Asylpolitik: Das Dubliner Abkommen

Brüssel (dpa) - In der EU ist derjenige Staat, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt, für den Asylantrag verantwortlich. So legt es die Dublin-II-Verordnung seit 2003 für die EU sowie Norwegen, Island und die Schweiz fest.

26.07.2015 UPDATE: 26.07.2015 10:36 Uhr 24 Sekunden
Flüchtlinge in Europa
Landung auf der griechischen Insel Kos: Nach dem Dublin-Abkommen ist derjenige Staat, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt, für den Asylantrag verantwortlich. Foto: Santi Palacios

Brüssel (dpa) - In der EU ist derjenige Staat, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt, für den Asylantrag verantwortlich. So legt es die Dublin-II-Verordnung seit 2003 für die EU sowie Norwegen, Island und die Schweiz fest.

Inzwischen gilt die Dublin-III-Verordnung, die 2013 in Kraft trat. Reist ein Flüchtling illegal weiter und stellt seinen Antrag in einem anderen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+