Die Straftaten Geheimnisverrat und Landesverrat
Berlin (dpa) - Für den VERRAT VON DIENSTGEHEIMNISSEN drohen eine Geldstrafe oder Gefängnis. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch (StGB).
Berlin (dpa) - Für den VERRAT VON DIENSTGEHEIMNISSEN drohen eine Geldstrafe oder Gefängnis. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch (StGB).
In Paragraf 353b ("Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht") heißt es: "Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger (...) anvertraut worden (...)ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen
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