Plus

Die Straftaten Geheimnisverrat und Landesverrat

Berlin (dpa) - Für den VERRAT VON DIENSTGEHEIMNISSEN drohen eine Geldstrafe oder Gefängnis. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch (StGB).

03.08.2015 UPDATE: 03.08.2015 11:36 Uhr 37 Sekunden

Berlin (dpa) - Für den VERRAT VON DIENSTGEHEIMNISSEN drohen eine Geldstrafe oder Gefängnis. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch (StGB).

In Paragraf 353b ("Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht") heißt es: "Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger (...) anvertraut worden (...)ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+