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Später Triumph für TTIP-Gegner: Gericht weist EU-Kommission zurecht

Luxemburg (dpa) - Die EU-Kommission muss Bürgerinitiativen wie "Stop TTIP" offiziell zulassen. Die Ablehnung der Kampagne im Jahr 2014 sei rechtswidrig gewesen, urteilte das EU-Gericht in Luxemburg. Wie die Richter ausführten, stellt das Engagement der Bürger keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA dar. Sie befanden im Gegenteil sogar, dass die Initiative zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte auslöse. Die EU-Kommission hatte 2014 eine Registrierung der Bürgerinitiative verweigert.

10.05.2017 UPDATE: 10.05.2017 19:01 Uhr 17 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Die EU-Kommission muss Bürgerinitiativen wie "Stop TTIP" offiziell zulassen. Die Ablehnung der Kampagne im Jahr 2014 sei rechtswidrig gewesen, urteilte das EU-Gericht in Luxemburg. Wie die Richter ausführten, stellt das Engagement der Bürger keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA dar. Sie befanden im Gegenteil

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