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Rapperin Schwesta Ewa zieht vor Bundesgerichtshof

Frankfurt/Main (dpa) - Die Rapperin Schwesta Ewa zieht gegen ihre Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft vor den Bundesgerichtshof. Sowohl die Sängerin als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Frankfurter Urteil ein, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Das Gericht hatte die 32-Jährige vergangene Woche unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexueller Verführung Minderjähriger verurteilt. Vom Vorwurf der Zuhälterei und des Menschenhandels wurde Schwesta Ewa freigesprochen.

27.06.2017 UPDATE: 27.06.2017 16:21 Uhr 15 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Die Rapperin Schwesta Ewa zieht gegen ihre Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft vor den Bundesgerichtshof. Sowohl die Sängerin als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Frankfurter Urteil ein, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Das Gericht hatte die 32-Jährige vergangene Woche unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und

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