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Prozess: Frau zerschneidet Geld und fordert es von Bundesbank zurück

Kassel (dpa) - Eine ältere Frau hat Geldscheine zerschnitten und will diese nun von der Deutschen Bundesbank ersetzt haben. Ob die Forderung rechtmäßig ist, darüber verhandelt heute der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die Klage der mittlerweile 90 Jährigen über die Rückforderung von 18 500 Euro hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt abgewiesen, weil nach einem Beschluss der EZB das Geld bei vorsätzlicher Zerstörung nicht ersetzt werde. Da die Frau allerdings im Zustand einer Altersverwirrung gehandelt haben könnte, muss nun der VGH neu entscheiden.

23.03.2016 UPDATE: 23.03.2016 04:56 Uhr 18 Sekunden

Kassel (dpa) - Eine ältere Frau hat Geldscheine zerschnitten und will diese nun von der Deutschen Bundesbank ersetzt haben. Ob die Forderung rechtmäßig ist, darüber verhandelt heute der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die Klage der mittlerweile 90 Jährigen über die Rückforderung von 18 500 Euro hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt abgewiesen, weil nach einem Beschluss der EZB das

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