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Neues Sexualstrafrecht: Opferschützer sind unzufrieden

Berlin (dpa) - Für Opfer sexueller Übergriffe wird es künftig etwas leichter, ihre Peiniger hinter Gitter zu bringen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Der Gesetzentwurf stellt sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann unter Strafe, wenn der Täter keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat. Vielen Betroffenen-Verbänden, aber auch Abgeordneten verschiedener Parteien geht der Entwurf nicht weit genug. Sie kritisieren, es gelte - bis auf Ausnahmefälle - weiterhin, dass sich das Opfer zur Wehr setzen oder eine etwaige Fluchtmöglichkeit nutzen müsse. Sie fordern, dass ein klar ausgesprochenes "Nein" ausreicht.

16.03.2016 UPDATE: 16.03.2016 15:06 Uhr 21 Sekunden

Berlin (dpa) - Für Opfer sexueller Übergriffe wird es künftig etwas leichter, ihre Peiniger hinter Gitter zu bringen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Der Gesetzentwurf stellt sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann unter Strafe, wenn der Täter keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat. Vielen Betroffenen-Verbänden, aber auch

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