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NPD-Klage gegen Schwesig zurückgewiesen

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf haben demnach nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Die NPD war gegen Passagen in einem Interview der Ministerin mit der "Thüringischen Landeszeitung" vorgegangen. Darin hatte Schwesig im Juni mit Blick auf die Landtagswahl in Thüringen im September unter anderem gesagt: "Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt."

16.12.2014 UPDATE: 16.12.2014 10:16 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf haben demnach nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Die NPD war gegen Passagen in einem Interview der Ministerin mit der "Thüringischen Landeszeitung" vorgegangen. Darin hatte Schwesig im Juni mit Blick auf

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