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Kundus-Luftangriff: Karlsruhe bestätigt Einstellung der Ermittlungen

Karlsruhe (dpa) - Fünf Jahre nach dem tödlichen Luftangriff im afghanischen Kundus hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundeswehr-Offizier Georg Klein zurückgewiesen. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft 2010 habe nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, teilte das Gericht mit. Damit scheiterte der Vater zweier bei dem Angriff getöteter Kinder in Karlsruhe. Bei dem Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklastwagen kamen im September 2009 etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten.

19.06.2015 UPDATE: 19.06.2015 10:21 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Fünf Jahre nach dem tödlichen Luftangriff im afghanischen Kundus hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundeswehr-Offizier Georg Klein zurückgewiesen. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft 2010 habe nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, teilte das Gericht mit. Damit scheiterte der Vater zweier bei dem Angriff

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