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Grundsatzurteil: Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste

Erfurt (dpa) - Gute Nachrichten vom Bundesarbeitsgericht für Hunderttausende Arbeitnehmer, die Bereitschaftsdienste leisten: Für die Stunden, in denen sie auf ihren Einsatz warten, haben sie Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem zweiten Grundsatzurteil seit Mindestlohn-Einführung. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, das Mindestlohngesetz differenziere nicht zwischen regulärer Arbeitszeit und Bereitschaftsstunden. Es sehe eine einheitliche Lohnuntergrenze vor.

29.06.2016 UPDATE: 29.06.2016 15:11 Uhr 15 Sekunden

Erfurt (dpa) - Gute Nachrichten vom Bundesarbeitsgericht für Hunderttausende Arbeitnehmer, die Bereitschaftsdienste leisten: Für die Stunden, in denen sie auf ihren Einsatz warten, haben sie Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem zweiten Grundsatzurteil seit Mindestlohn-Einführung. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter

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