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Gericht erklärt Kopftuchverbot für Jurareferendarinnen für unzulässig

Augsburg (dpa) - Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern für unzulässig erklärt. Das Gericht gab einer muslimischen Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe. Bayern kündigte umgehend Berufung an. Das Münchner Oberlandesgericht hatte die Frau eingestellt und sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums zum Kopftuch-Verbot orientiert.

30.06.2016 UPDATE: 30.06.2016 16:26 Uhr 17 Sekunden

Augsburg (dpa) - Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern für unzulässig erklärt. Das Gericht gab einer muslimischen Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe. Bayern kündigte umgehend

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