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BGH weist Schmerzensgeld-Klage im Brustimplantate-Skandal ab

Karlsruhe (dpa) - Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof wies die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab. Die Prüfer hätten bei der Überwachung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse keine Pflichten verletzt, hieß es zur Begründung. PIP hatte bis zum Auffliegen des Betrugs 2010 Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem Industrie-Silikon gefüllt. Allein in Deutschland waren weit mehr als 5000 Frauen davon betroffen.

22.06.2017 UPDATE: 22.06.2017 15:52 Uhr 19 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof wies die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab. Die Prüfer hätten bei der Überwachung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse keine Pflichten verletzt, hieß es zur

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