Urteil zu Sterbewunsch: Klägerin bereits seit April 2021 tot
Im Streit um Betäubungsmittel zur Selbsttötung hat der Klägeranwalt einen von drei Fällen vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen für erledigt erklärt. Das teilte das Gericht in Münster auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Beendet ist das Verfahren allerdings noch nicht, da das OVG Zweifel an der formalen Wirksamkeit der Rückmeldung des Anwalts hat. Kurz nach der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht den Anwalt auf eine Todesanzeige der Klägerin aus Baden-Württemberg hingewiesen. Demnach soll die Frau bereits seit April 2021 tot sein. Anwalt Robert Roßbruch hatte in der mündlichen Verhandlung am 2. Februar auf Nachfrage des Gerichts gesagt, die Klägerin liege im Sterben.
Münster (dpa) - Das OVG hatte Anfang Februar die Klage von drei schwerkranken Patienten mit Sterbewunsch abgewiesen. Dem Urteil nach haben die Kläger laut Betäubungsmittelgesetz kein Anrecht auf ein todbringendes Medikament. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Ebenfalls geklagt hatten ein krebskranker 77-Jähriger
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