jola-hint
> In dubio pro reo (zu Deutsch: Im Zweifel für den Angeklagten) ist ein Grundsatz des deutschen Strafrechts. Er besagt im Umkehrschluss, dass das Gericht nach der Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweisergebnisse überzeugt sein muss, dass die strafbare Tat stattgefunden hat. Der Grundsatz kann etwa bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, wenn es also keine Sachbeweise gibt, zu einem
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