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12.09.2022 UPDATE: 11.09.2022 20:45 Uhr 24 Sekunden

> In dubio pro reo (zu Deutsch: Im Zweifel für den Angeklagten) ist ein Grundsatz des deutschen Strafrechts. Er besagt im Umkehrschluss, dass das Gericht nach der Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweisergebnisse überzeugt sein muss, dass die strafbare Tat stattgefunden hat. Der Grundsatz kann etwa bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, wenn es also keine Sachbeweise gibt, zu einem Freispruch führen – muss er aber nicht. Das Gericht kann auch bei "Aussage gegen Aussage" einen Angeklagten schuldig sprechen. Glaubt das Gericht in solchen Fällen der Aussage des Opfers und ist überzeugt, dass der Vorwurf sich so zugetragen hat, kann es den Angeklagten verurteilen. Gibt es jedoch noch Zweifel, muss das Gericht ihn freisprechen.