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Gerichte: Gütliche Einigung bei Hartz-IV-Klagen kaum möglich

Wörlitz (dpa) - Neue Regeln für die Jobcenter erschweren aus Sicht der Landessozialgerichte eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten über Hartz-IV-Leistungen. Die Prozessbevollmächtigten der Jobcenter dürften nur noch eingeschränkt Vergleiche abschließen, sagte der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock, der Deutschen Presse-Agentur. Sie müssten sich zunächst mit ihren Vorgesetzten beraten, statt einem ausgehandelten Vergleich noch im Gerichtssaal zuzustimmen. Statt einer gütlichen Einigung durch einen Vergleich müssten nun immer häufiger die Richter entscheiden.

19.05.2019 UPDATE: 19.05.2019 06:03 Uhr 18 Sekunden

Wörlitz (dpa) - Neue Regeln für die Jobcenter erschweren aus Sicht der Landessozialgerichte eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten über Hartz-IV-Leistungen. Die Prozessbevollmächtigten der Jobcenter dürften nur noch eingeschränkt Vergleiche abschließen, sagte der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock, der Deutschen Presse-Agentur. Sie müssten sich zunächst mit

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