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Gericht prüft Beschwerde gegen Wahl-O-Mat-Abschaltung

Köln (dpa) - Die Bundeszentrale für politische Bildung hat gegen das Verbot des Wahl-O-Mats zur Europawahl Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde sei beim Oberverwaltungsgericht Münster eingegangen, sagte eine Sprecherin der dpa. Sie werde jetzt geprüft. Die Bundeszentrale als Betreiber des Wahl-O-Mats geht damit gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vor. Es hatte einem Antrag der Partei "Volt Deutschland" stattgegeben und beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere Parteien. Seitdem ist der Wahl-O-Mat offline.

22.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 15:03 Uhr 16 Sekunden

Köln (dpa) - Die Bundeszentrale für politische Bildung hat gegen das Verbot des Wahl-O-Mats zur Europawahl Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde sei beim Oberverwaltungsgericht Münster eingegangen, sagte eine Sprecherin der dpa. Sie werde jetzt geprüft. Die Bundeszentrale als Betreiber des Wahl-O-Mats geht damit gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vor. Es hatte einem Antrag

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