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Wohnungsnot

11.12.2017 UPDATE: 14.12.2017 06:00 Uhr 42 Sekunden

Wer sich für das Anmieten einer Wohnung interessiert, muss sich Fragen gefallen lassen. Entscheidend ist aber der Zeitpunkt. Was wann erlaubt ist, darüber geben viele Landesdatenschutz-Behörden in Informationsschriften Auskunft.

Erlaubt: Wer eine Wohnung besichtigen möchte, muss nur Namen und Anschrift nennen. Fragen nach Haustieren sind zulässig. Ebenso Fragen zu einem

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