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Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Rechtsmittel eingelegt

Gießen (dpa) - Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will ihre Verurteilung wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht akzeptieren und hat fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Die Medizinerin war Ende November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Internet Abtreibung als Leistung angeboten zu haben. Vor gut einer Woche hatte Hänel in Berlin eine Petition mit mehr als 150 000 Unterstützern für Änderungen im Abtreibungsrecht an Bundestagsabgeordnete überreicht.

21.12.2017 UPDATE: 21.12.2017 14:58 Uhr 16 Sekunden

Gießen (dpa) - Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will ihre Verurteilung wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht akzeptieren und hat fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Die Medizinerin war Ende November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Internet Abtreibung als Leistung angeboten zu haben. Vor gut einer Woche

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