Plus Urteil mit Signalwirkung

Zigaretten-Schockbilder dürfen an der Kasse verdeckt werden

München (dpa) - Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen diese im Verkaufautomaten verdecken.

05.07.2018 UPDATE: 05.07.2018 06:53 Uhr 41 Sekunden
Schockbilder auf Zigarettenschachteln
Die EU habe die Abbildungen auf der Schachtel vorgeschrieben - aber nicht, wie die Ware im Laden präsentiert werden müsse, argumentieren Händler. Foto: Monika Skolimowska

München (dpa) - Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen diese im Verkaufautomaten verdecken.

Denn die Produktpräsentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung, wie die 17.

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