Urteil: Ferrero darf kein Geheimnis um Pralinenzahl machen
Frankfurt/Main (dpa) - Der Süßwarenhersteller Ferrero soll nach dem Willen der Justiz genauere Mengenangaben auf seine Pralinenpackungen schreiben. Im konkreten Fall ging es um eine Packung "Raffaello", bei der von außen zwar einzelne Pralinen, aber nicht deren konkrete Zahl erkennbar war. Eine Gewichtsangabe auf der Unterseite hielten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht für ausreichend und verlangten eine Angabe zur Zahl der enthaltenen Einzelpralinen. Gegen die Entscheidung kann noch Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden. Geklagt hatte die hessische Verbraucherzentrale.
Frankfurt/Main (dpa) - Der Süßwarenhersteller Ferrero soll nach dem Willen der Justiz genauere Mengenangaben auf seine Pralinenpackungen schreiben. Im konkreten Fall ging es um eine Packung "Raffaello", bei der von außen zwar einzelne Pralinen, aber nicht deren konkrete Zahl erkennbar war. Eine Gewichtsangabe auf der Unterseite hielten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht für
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+