Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit vor BGH
Karlsruhe (dpa) - Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.
Karlsruhe (dpa) - Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+