Poolbau und Auflagen
Schwimmbecken mit einem Volumen von bis zu 100 Kubikmetern brauchen in den meisten Fällen keine Baugenehmigung, wenn sie etwa eine Nebenanlage zu einem Wohngebäude sind. Es kann aber Ausnahmen in den Details und baurechtliche Vorschriften geben. Und: Aufgrund der immer wieder vorkommenden Trockenzeiten in einigen Landesteilen untersagen manche Städte und Kommunen im Sommer inzwischen zeitweise das Befüllen der Pools in Privatgärten - oder rufen zumindest dazu auf, Wasser zu sparen.