Plus Neutralitätspflicht verletzt

Wankas AfD-Schelte verstößt gegen das Grundgesetz

Regierungsmitglieder dürfen ihre Amtsautorität nicht zum Kampf gegen Parteien einsetzen. Diese Neutralitätspflicht gilt auch außerhalb des Wahlkampfs, stellt das Bundesverfassungsgericht klar - und gibt damit der AfD recht.

27.02.2018 UPDATE: 27.02.2018 11:03 Uhr 2 Minuten, 15 Sekunden
Johanna Wanka
Wanka hatte in einer Mitteilung, die über ihr Ministerium verbreitet worden war, eine «Rote Karte» für die AfD gefordert. Foto: Britta Pedersen

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Bundesminister dürfen sich im Wettbewerb der Parteien nicht auf die Autorität ihres Amtes oder die Ausstattung ihres Ministeriums stützen.

Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem von der AfD angestrengten Verfahren gegen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka entschieden. Die Karlsruher Richter bescheinigten der CDU-Politikerin, gegen das Grundgesetz

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