Wankas AfD-Schelte verstößt gegen das Grundgesetz
Regierungsmitglieder dürfen ihre Amtsautorität nicht zum Kampf gegen Parteien einsetzen. Diese Neutralitätspflicht gilt auch außerhalb des Wahlkampfs, stellt das Bundesverfassungsgericht klar - und gibt damit der AfD recht.

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Bundesminister dürfen sich im Wettbewerb der Parteien nicht auf die Autorität ihres Amtes oder die Ausstattung ihres Ministeriums stützen.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem von der AfD angestrengten Verfahren gegen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka entschieden. Die Karlsruher Richter bescheinigten der CDU-Politikerin, gegen das Grundgesetz
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+