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Rechnungshof hält Corona-Sondervermögen für unzulässig

Der Präsident des Landesrechnungshofs, Jörg Berres, hat die Einrichtung des Corona-Sondervermögens im Jahr 2020 als unzulässig bezeichnet. Vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sagte Berres am Freitag in Koblenz, zum damaligen Zeitpunkt sei die Pandemie erst ein halbes Jahr alt gewesen und niemand habe gewusst, wann ein Impfstoff verfügbar sei. Wegen des langen Zeitraums für die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen bis Ende 2023 habe sich aber der Bezug zur konkreten Notsituation gelöst. Auch sei für mehrere Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen finanziert würden, der Zusammenhang zur Notlage nicht nachvollziehbar.

04.03.2022 UPDATE: 04.03.2022 11:53 Uhr 28 Sekunden
Jörg Berres
Jörg Berres, Präsident des Landesrechnungshofs.

Koblenz (dpa/lrs) - Berres stellte infrage, ob das Instrument des Sondervermögens in der Krisensituation der Pandemie überhaupt geeignet sei, die vielfältigen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise auf den Weg zu bringen. Diese hätten sich auch im Kernhaushalt des Landes abbilden lassen.

"Ein Sondervermögen gibt der Exekutive weitreichende Freiheiten", sagte Berres. Damit werde sowohl das

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