Info-Kasten: Rechtsgrundlagen klären
Bevor der Abrissbagger anrückt, steht ein Besuch auf dem Bauamt an. Dort muss nicht nur der Abrissantrag gestellt werden, sondern auch geklärt werden, was bei dem Neubau überhaupt möglich ist. Das Baurecht für das Grundstück könne sich nämlich seit dem ersten Hausbau geändert haben, warnt Reimund Stewen vom Verband Privater Bauherren. "Vielleicht gibt es nun einen Bebauungsplan, der etwa die Anzahl der Stockwerke vorschreibt." Wo vorher drei Stockwerke waren, sind bei einem neuen Haus eventuell nur noch zwei erlaubt.