Hintergrund
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt" – so seht es im Paragraf 140, Grundgesetz. Die Regeln zur Sonntagsöffnung legt das Ladenschlussgesetz fest, sie unterscheiden sich in den Bundesländern.
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das nur drei Sonntagsöffnungen


