Hintergrund

04.02.2024 UPDATE: 04.02.2024 06:00 Uhr 41 Sekunden

"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt" – so seht es im Paragraf 140, Grundgesetz. Die Regeln zur Sonntagsöffnung legt das Ladenschlussgesetz fest, sie unterscheiden sich in den Bundesländern.

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das nur drei Sonntagsöffnungen zulässt. Für eine allgemeine Sonntagsöffnung gibt es inzwischen bundesweit auch eine große Lobby, das heißt: Wirtschaft und Verbände machen sich für eine generelle Sonntagsöffnung stark und Druck auf den Gesetzgeber.

Ein massiver Vorstoß in diese Richtung kommt von Mediamarkt/Saturn; auch in Heilbronn steht einer der rund 400 Märkte. Karsten Wildberger, Chef der Handelskette, hat sich mehreren Medien gegenüber in sehr offensiver Form für eine reguläre Sonntagsöffnung in Deutschland ausgesprochen und dabei auch festgestellt: "Der stationäre Handel bleibt der zentrale Anker für die Zentren."

Mediamärkte allerdings sind, auch in Heilbronn, in der Regel nicht in den Innenstädten, sondern bestenfalls an deren Rand anzutreffen. Inzwischen gibt es noch eine andere "Erscheinung" dazu: In immer mehr Städten öffnen öffentliche Bibliotheken auch am Sonntag. (bfk)