Hintergrund - Manager-Haftpflichtversicherung Directors-and-Officers-Liability Insurance
> Die Manager-Haftpflichtversicherung, die sogenannte Directors-and-Officers-Liability Insurance (D&O-Versicherung), ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte.
Eine D&O-Versicherung wird in der Regel von einem Unternehmen für seine angestellten Manager abgeschlossen, nicht von den Managern selbst. Solche D&O-Firmenversicherungen sind ein Dreiecksgeschäft: Mit dem Abschluss einer Police versichert das Unternehmen seine Manager gegen Haftungsansprüche, die es selbst einmal gegen sie geltend machen könnte. "Die Versicherung schützt also sowohl den Vertragspartner, die Firma, als auch das Privatvermögen der Manager – die trotz hoher Gehälter die geforderten Summen in aller Regel ohnehin nicht aus ihrem Privatvermögen bezahlen könnten", so der GDV.
Ersetzt werden in der Regel alle Vermögensschäden, die während der Versicherungsperiode verursacht wurden und bei denen die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt ("Claims-made-Prinzip"). (tt)